Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kundendienst

ZUSAMMENFASSUNG

EINFÜHRUNG

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES KUNDENDIENSTES

ARTIKEL 1 : Allgemeine Garantiebedingungen

ARTIKEL 2 : Von B.E.A. übernommene Reparaturen und Eingriffe.

ARTIKEL 3 : Die Laufzeit der Garantie

ARTIKEL 4 : Rechnungsstellung

ARTIKEL 5 : Zahlungsweise

ARTIKEL 6 : Geltendes Recht - Gerichtsstand

DOKUMENT : Preisliste

EINFÜHRUNG

Diese Hinweise enthalten den rechtlichen Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kundendienstes. Diese Bedingungen beschreiben die für den Kundendienst geltenden Bestimmungen.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES KUNDENDIENSTES

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Reparatur und Fehlerbehebung der von B.E.A. SA (nachstehend B.E.A. genannt) an Kunden verkauften Geräte .
Jede Abweichung von den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kundendienstes ist Gegenstand besonderer schriftlich vereinbarter und von den Vertragsparteien unterzeichneter Bedingungen, von denen sich jeweils eine Kopie im Besitz jeder Vertragspartei befinden muss.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kundendienstes, die Besonderen Bedingungen und die Bedingungen für die Rechnungsstellung bilden den Kundendienstvertrag zwischen B.E.A. und dem Kunden.
Im Falle von Widersprüchen zwischen den Allgemeinen und Besonderen Bedingungen, haben die Besonderen Bedingungen Vorrang.
Alle Vereinbarungen des Kundendiensts werden durch die Vertriebsabteilung von von BEA unter der folgenden Adresse festgelegt:

B.E.A.
Allée des Noisetiers 5
B-4031 ANGLEUR

ARTIKEL 1 : Allgemeine Garantiebedingungen

I. Diese Garantie hat die Reparatur und Fehlerbehebung der von B.E.A. verkauften Produkte, im Rahmen der Allgemeinen und Besonderen Bedingungen, zum Gegenstand. Die Allgemeinen Garantiebedingungen umfassen auch Eingriffe an nicht defekten Produkten, die aus folgenden Gründen zurückgeschickt werden: Überholung, Aktualisierung der Software bzw. Umrüstung.

II. Unbeschadet der Anwendung von Artikel 1.3. müssen alle folgenden Bedingungen zum Zeitpunkt des Eingangs der Sendung an den Kundendienst erfüllt werden:

A. Die Pakete müssen an die Adresse des Kundendienstes zurückgeschickt werden:

B.E.A.
Allée des Noisetiers 12
B-4031 ANGLEUR

B. Die Pakete müssen in einem Zustand sein, der ihre Handhabung erlaubt.

C. Die Verpackung muss einen wirksamen Schutz gegen jede Einwirkung von außen bieten.

D. Der Sendung muss zwingend ein Lieferschein mit folgenden Angaben beigefügt werden:

  • Name des Kunden,
  • Versanddatum,
  • Kundennummer,
  • Gesamtzahl der Pakete,
  • Gesamtgewicht der Sendung,
  • Anzahl der zurückgegebenen Produkte.

E. Die Produkte müssen nach den elementaren Regeln der Sauberkeit verpackt werden.

F. Die Produkte müssen mit ihren Gehäusen zurückgegeben werden.

B.E.A. behält sich das Recht vor, die Annahme eines Pakets zu verweigern, wenn diese Regeln nicht beachtet werden.

III. Diese Garantie gilt nicht, wenn der Defekt des Produkts durch einen Fehler, eine Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Verwendung von Kunden und/oder Dritten verursacht wurde. Die Garantie gilt nicht für Schäden, deren Ursache nichts mit der Herstellung zu tun hat, wie:

  • Schäden an der elektrischen Anlage des Kunden;
  • Schäden durch Mängel an den Geräten des Kunden, an die das Produkt von B.E.A angeschlossen ist;
  • Schäden aufgrund eines Unfalls oder Höherer Gewalt: Feuer, Wasserschäden, Blitzschlag, Einsturz eines Gebäudes etc..

Die Garantie gilt nicht für Produkte, die von Personen überprüft, bearbeitet, repariert oder demontiert wurden, die nicht B.E.A. angehören.
Die Höhe (oder Grad) der Zugänglichkeit für den Kunden ist in den Bedienungsanleitungen definiert.

IV. Alle Produkte, die während der Garantiezeit , wie in den Abschnitten oder 3.2. und 3.3. definiert, unter Beachtung der Bedingungen des Artikels 1.2. zurückgegeben werden, werden, gemäß Artikel 2, kostenlos von B.E.A. repariert.

V. Wenn B.E.A. das Produkt als „nicht reparierbar“ betrachtet, bietet B.E.A. einen kostenlosen Ersatz, wenn das Produkt noch unter Garantie ist.

In diesem Fall behält sich B.E.A. das Recht vor, das Produkt durch ein neues, identisches Produkt, oder wenn dies nicht möglich ist, durch ein gleichwertiges Produkt auszutauschen.
Falls das Produkt nicht mehr unter die Garantie fällt, wird es als stillgelegt betrachtet und unterliegt den Bestimmungen des Artikels 4.4. und 4.5.

VI. Gelöschter Artikel.

ARTIKEL 2 : Von B.E.A. übernommene Reparaturen und Eingriffe.

I. Im Rahmen der Allgemeinen Garantiebedingungen übernimmt BEA die Fehlerbehebung, Ersatzteile und Arbeitsleistung bei B.E.A. für die die folgenden Module:

  • das Hauptelement des Sensors (Mikrowellenelement, DRO, Infrarotmodul oder Lasermodul, die Motoren )
  • das Gehäuse (das Montagezubehör)
  • die Elektronikkarte(n)
  • die optische Einheit (mit Linsen)

ARTIKEL 3 : Die Laufzeit der Garantie

I. Die Laufzeit der Garantie berechnet sich nach dem Versandtermin von B.E.A. , vom dem Kundenservice  und dem Eingang bei B.E.A.  Die Laufzeit der Garantie bezieht sich stets auf die „Kalendertage“.

II. Neue von B.E.A. verkaufte Sensoren, mit Ausnahme von Geräten ohne Seriennummer (Muster) und Laserscannern (2 Jahres-Garantie), haben eine Garantie von 3 Jahren ab Versanddatum bei B.E.A..

III. Für alle eventuellen Reparaturen gilt eine besondere Garantie von sechs Monaten bezogen auf das Datum des Versands vom Kundendienst.

IV. Alle Produkte, die nicht mehr der Garantie unterliegen, die an BEA nach weniger als fünf Jahren zurückgeschickt werden, werden in Übereinstimmung mit den festgesetzten Preisen repariert.

V. (Eisenbahn …) Ohne Ausnahmen und/oder Vereinbarung zwischen BEA und dem Kunden werden alle an B.E.A. zurückgegebenen Produkte, die älter als 5 Jahre alt sind, automatisch stillgelegt.

ARTIKEL 4 : Rechnungsstellung

I. Siehe Hinweis 7108
Die Reparaturen von defekten Geräten, alle Eingriffe an nicht defekten Geräten sowie die Stilllegung von Produkten, die älter als 5 Jahre sind, werden entsprechend der offiziellen Preisliste, die auf der Website von B.E.A. seit Mai 2009 zugänglich ist, in Rechnung gestellt.
B.E.A. behält sich das Recht vor, die Kundendienstpreise anzupassen, dies wird im Voraus per Post oder E-Mail an die Kunden mitgeteilt.

II. bis IV.  Gelöschte Artikel

ARTIKEL 5 : Zahlungsweise

I. Jede Rechnung, gegen die nicht innerhalb von 8 Werktagen Beschwerde eingelegt wird, gilt als angenommen.

II. Alle Rechnungen sind zum vereinbarten Termin zahlbar. Jede Zahlungsverzögerung führt automatisch zu Verzugszinsen von 1% vom am Rechnungsdatum geltenden Diskontsatz, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist

III. Für jede Rechnung oder Teil einer Rechnung mit einem Zahlungsverzug von 10 Werktagen nach Zusendung eines Mahnschreibens per Einschreiben, ist B.E.A. eine Pauschalentschädigung von 10% des Rechnungsbetrages unbeschadet der vorgenannten Zinsen zu zahlen. (Art.5.2.)

ARTIKEL 6 : Geltendes Recht - Gerichtsstand

I. Diese vorliegenden Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen des Kundendienstes von B.E.A. unterliegen belgischem Recht.

II. Für Rechtstreitigkeiten sind die Gerichte des Gerichtsbezirks des Hauptsitzes von B.E.A. ausschließlicher Gerichtsstand.